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Platzhalter — nicht rechtsverbindlich. Dieser Text ist ein Gerüst und muss vor dem Livegang vollständig durch von einem Fachanwalt geprüfte Inhalte ersetzt werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gliederung mit den Kernpunkten. Der Volltext muss vor dem Livegang anwaltlich erstellt werden.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Vermittlungsplattform Zuhilfe durch Kundinnen und Kunden sowie durch gewerbliche Betriebe. [AUSFORMULIEREN LASSEN]

§ 2 Stellung von Zuhilfe als Vermittler

Zuhilfe vermittelt ausschließlich den Kontakt zwischen Kunde und Betrieb. Der Werkvertrag über die eigentliche Leistung kommt gemäß § 631 BGB unmittelbar zwischen Kunde und Betrieb zustande. Zuhilfe schuldet weder die Werkleistung selbst noch deren Erfolg. Sämtliche Gewährleistungsansprüche richten sich ausschließlich gegen den ausführenden Betrieb. [VOM FACHANWALT PRÜFEN LASSEN — dieser Punkt ist haftungsentscheidend.]

§ 3 Zustandekommen der Verträge

Die Anfrage der Kundin bzw. des Kunden ist unverbindlich. Mit Annahme eines Angebots kommt der Werkvertrag mit dem gewählten Betrieb zustande; gleichzeitig kommt zwischen der jeweiligen Partei und Zuhilfe ein Vermittlungsvertrag zustande. [AUSFORMULIEREN LASSEN]

§ 4 Preise, Vergütung und Provision

Der Betrieb entrichtet je vermitteltem Auftrag eine Freischaltgebühr. Bei Kategorien mit Zahlungsabwicklung in der App behält Zuhilfe zusätzlich einen prozentualen Anteil des Endpreises ein. Die konkreten Sätze werden im Bestellprozess ausgewiesen. [BETRÄGE UND AUSWEISUNG VOM FACHANWALT PRÜFEN LASSEN, insbesondere Preisangabenverordnung.]

§ 5 Zahlungsabwicklung über Stripe

Zahlungen werden über die Stripe Payments Europe Ltd. abgewickelt. Zuhilfe führt zu keinem Zeitpunkt Gelder auf eigenen Konten. Bei Kategorien mit In-App-Zahlung wird der Betrag zunächst lediglich autorisiert und erst nach Bestätigung der Kundin bzw. des Kunden oder nach Ablauf der Bestätigungsfrist eingezogen und an den Betrieb ausgezahlt. [VOM FACHANWALT PRÜFEN LASSEN — Abgrenzung zu erlaubnispflichtigen Zahlungsdiensten nach ZAG.]

§ 6 Automatische Freigabe

Bestätigt die Kundin bzw. der Kunde die Fertigstellung nicht innerhalb der in der App angegebenen Frist und liegt keine Mängelmeldung vor, gilt die Leistung als abgenommen und der einbehaltene Betrag wird an den Betrieb ausgezahlt. [FRIST UND WIRKUNG VOM FACHANWALT PRÜFEN LASSEN, insbesondere §§ 640, 641 BGB.]

§ 7 Stornierung

Eine Stornierung durch die Kundin bzw. den Kunden ist innerhalb des in der App angezeigten kostenfreien Zeitfensters ab Abfahrtbestätigung des Betriebs kostenlos. Danach kann eine Ausfallpauschale in Höhe der vereinbarten Anfahrtspauschale anfallen. Storniert der Betrieb, verfällt dessen Freischaltgebühr; der Kundin bzw. dem Kunden entstehen keine Kosten. [VOM FACHANWALT PRÜFEN LASSEN.]

§ 8 Mängel und Reklamationen

Mängel sind unverzüglich über die App zu melden. Die Meldung hemmt die Auszahlung. Zuhilfe entscheidet über die Verwendung des einbehaltenen Betrags nach Anhörung beider Seiten; gesetzliche Ansprüche der Parteien untereinander bleiben davon unberührt. [VOM FACHANWALT PRÜFEN LASSEN.]

§ 9 Bewertungen

Bewertungen können ausschließlich nach abgeschlossenem Auftrag, einmalig und wechselseitig abgegeben werden. Eine nachträgliche Änderung ist ausgeschlossen. Unzulässige, unwahre oder beleidigende Bewertungen werden entfernt. [VOM FACHANWALT PRÜFEN LASSEN — Transparenzpflichten nach § 5b UWG.]

§ 10 Pflichten der Betriebe

Betriebe versichern, alle für die angebotene Tätigkeit erforderlichen Erlaubnisse, Qualifikationen und Versicherungen zu besitzen und auf Verlangen nachzuweisen. [AUSFORMULIEREN LASSEN]

§ 11 Haftung

[VOLLSTÄNDIG VOM FACHANWALT FORMULIEREN LASSEN.]

§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher

[VOLLSTÄNDIG VOM FACHANWALT FORMULIEREN LASSEN — inklusive Hinweis auf das vorzeitige Erlöschen bei ausdrücklich gewünschter sofortiger Leistungserbringung im Notfall, § 356 Abs. 4 BGB.]

§ 13 Schlussbestimmungen

[AUSFORMULIEREN LASSEN]